Die nachfolgenden Informationen richten sich an Strafverfolgungs- und sonstige Regierungsbehörden, die um Auskunft zu Daten über Nutzer des Evernote-Service ersuchen. Parteien in Straf- oder Zivilprozessen, die Daten von Nutzern des Evernote-Service benötigen, können sich unter complianceteam@evernote.com an Evernote wenden. Alle sonstigen Auskunftsersuchen in Bezug auf den Evernote-Service, einschließlich Fragen von Nutzern zu Notizen und Nutzerdaten, richten Sie bitte an unseren Kundenservice.
Der Evernote-Service und die damit verbundenen Software-Anwendungen ermöglichen es seinen Nutzern, Inhalte in Notizen und Notizbüchern zu erstellen und zu speichern, die entweder privat gehalten oder über freigegebene Notizbücher, per E‑Mail oder öffentliche Links in sozialen Netzwerken für andere Personen zur gemeinsamen Nutzung freigegeben werden können. Der Evernote-Service wird von der Evernote Corporation mit Sitz im US‑Bundesstaat Kalifornien und ihren Tochterunternehmen angeboten. Sämtliche Nutzerdaten werden von der Evernote Corporation in Kalifornien verarbeitet und gespeichert.
Evernote erfasst Nutzerdaten gemäß unseren Nutzungsbedingungen, unserer Datenschutzrichtlinie und etwaigen geltenden gesonderten Vereinbarungen (wie in den Nutzungsbedingungen definiert). Wenngleich der Evernote-Service auch einige Daten über die Nutzer und ihre Nutzung des Service erfasst, handelt es sich beim Großteil der gespeicherten Daten um Inhalte, die von den Nutzern erstellt und in ihren eigenen Konten als Notizen gespeichert werden. Nutzer können auf diese Inhalte zugreifen, solange ihr Konto aktiv ist. Mit dem Begriff „Nutzerdaten“ beziehen wir uns sowohl auf die Inhalte in den Nutzerkonten als auch auf die Daten, die wir über Nutzer des Evernote-Service speichern.
Evernote hat es sich zur Regel gemacht, betroffene Nutzer zu benachrichtigen, wenn wir im Rahmen eines Rechtsverfahrens ein Auskunftsersuchen von Dritten zu Nutzerdaten erhalten, wobei folgende Ausnahmen gelten:
Alle Auskunftsersuchen von Strafverfolgungs- und sonstigen Regierungsbehörden zu Nutzerdaten sind an die Evernote Corporation in Redwood City, Kalifornien, USA zu richten. Die Evernote Corporation wird gültige und ordnungsgemäß zugestellte Ersuchen in dem durch die Nutzungsbedingungen, die Datenschutzrichtlinie, US-amerikanisches Recht, einschließlich dem Stored Communications Act (Gesetz über die Aufbewahrung von Kommunikationen, SCA), 18 USC § 2701–2712, zulässigen Ausmaß beantworten. Insbesondere gelten für Auskunftsersuchen folgende Anforderungen:
Wir können Nutzerdaten in Einklang mit unseren Nutzungsbedingungen, unserer Datenschutzrichtlinie und geltendem Recht offenlegen, wobei wir gegebenenfalls die Einhaltung diplomatischer Verfahren im Rahmen von Rechtshilfeabkommen durch das US-Justizministerium (Englisch) verlangen, um einem Auskunftsersuchen zu Nutzerdaten nachzukommen. Bitte beachten Sie, dass US‑Recht die Offenlegung von Nutzerinhalten an Strafverfolgungsbehörden außerhalb der USA untersagt, sofern keine ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Nutzers vorliegt.
Strafverfolgungs- oder sonstige Regierungsbehörden können Auskunftsersuchen per E‑Mail, Fax, Kurier oder Post zustellen an:
Evernote Corporation
2400 Broadway, Suite 210
Redwood City, CA 94063, USA
Attention: Legal Compliance Team
E‑Mail: complianceteam@evernote.com
Alle Ersuchen müssen mit offiziellem Briefkopf der Strafverfolgungs- bzw. Regierungsbehörde versehen sein und müssen folgende Angaben enthalten:
Darüber hinaus müssen die angeforderten Nutzerdaten in dem Ersuchen einzeln und mit einer Erläuterung ihrer Relevanz für die laufenden Ermittlungen genannt werden.
Bitte beachten Sie, dass Evernote Ersuchen von Strafverfolgungs- oder sonstigen Regierungsbehörden per E‑Mail nur beantwortet, wenn diese von der offiziellen Domain der jeweiligen Behörde stammen.
In Notsituationen, bei denen eine Gefahr für Leib und Leben einer Person besteht, können Vertreter von Strafverfolgungsbehörden eine Dringlichkeitsanfrage zur Offenlegung stellen, indem sie dieses Formular ausfüllen und mit dem Betreff „Emergency Disclosure Request“ an complianceteam@evernote.com senden.
Wenn Nutzer oder Dritte, die keine Vertreter einer Strafverfolgungsbehörde sind, Kenntnis von einer Notsituation erlangen, sollten sie sich nicht unter dieser E‑Mail-Adresse an uns, sondern stattdessen direkt an die örtlichen Strafverfolgungsbehörden wenden. Mit anderen dringende Mitteilungen wenden Sie sich bitte an den Evernote-Support.
Evernote kann gemäß US-Recht (18 USC § 2706) gegebenenfalls eine Erstattung der Kosten geltend machen, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Ersuchen zu Nutzerdaten entstehen. Wir können nach eigenem Ermessen von diesen Gebühren absehen, beispielsweise in Fällen mit einer potenziellen Gefährdung Minderjähriger oder im Fall von Dringlichkeitsanfragen.
Bei etwaigen Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die englische Fassung maßgebend.