Die Evernote Corporation schließt in ihrem Softwareprodukt Evernote für Windows® Computersoftware von Drittanbietern ein, unter anderem die nachfolgend aufgeführte Software („Software von Drittanbietern“). Evernote stellt Ihnen die Software von Drittanbietern mit Genehmigung der jeweiligen Lizenzgeber bzw. Urheberrechtsinhaber zu den von diesen Dritten festgelegten Bedingungen zur Verfügung, einschließlich der Bedingungen, die Ihnen mitgeteilt werden müssen und die nachfolgend aufgeführt sind, und vorbehaltlich des für die Evernote-Software geltenden Endnutzer-Lizenzvertrags. Ohne die Bestimmungen des Endnutzer-Lizenzvertrags einzuschränken, lehnt Evernote in Bezug auf die Software von Drittanbietern ausdrücklich jegliche Gewähr oder sonstige Zusicherung Ihnen gegenüber ab. Die folgenden Bedingungen beziehen sich nur auf die nachfolgend aufgeführte Software von Drittanbietern und nicht auf die Evernote-Software.
Copyright © 2009 Apache Software Foundation
THRIFT ist unter der Apache-Lizenz, Version 2.0, lizenziert, von der nachfolgend eine Kopie aufgeführt ist („Apache-Lizenz“); Sie dürfen diese Dateien nur in Übereinstimmung mit der Apache-Lizenz verwenden, von der nachfolgend eine Kopie aufgeführt ist. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird THRIFT im Istzustand ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Bedingungen vertrieben. Die spezifischen Formulierungen, mit denen die Berechtigungen und Einschränkungen unter der Apache-Lizenz geregelt sind, finden Sie in der Apache-Lizenz.
Copyright © 2007 Apache Software Foundation
Log4Net ist unter der Apache-Lizenz lizenziert; Sie dürfen diese Dateien nur in Übereinstimmung mit der Apache-Lizenz verwenden. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, wird Log4Net im Istzustand ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Bedingungen vertrieben. Die spezifischen Formulierungen, mit denen die Berechtigungen und Einschränkungen unter der Apache-Lizenz geregelt sind, finden Sie in der Apache-Lizenz.
Copyright © 1998–2003 Daniel Veillard. Alle Rechte vorbehalten.
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie dieser Software und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, unter nachfolgenden Bedingungen unentgeltlich die Genehmigung erteilt, uneingeschränkt mit der Software zu agieren, einschließlich des uneingeschränkten Rechts, Kopien der Software zu nutzen, zu vervielfältigen, zu ändern, zusammenzuführen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren bzw. zu verkaufen sowie Personen, denen die Software zur Verfügung gestellt wird, dieselben Rechte einzuräumen:
Der vorstehende Urheberrechtsvermerk (Copyright) und dieser Genehmigungsvermerk sind sämtlichen Kopien beziehungsweise wesentlichen Teilen der Software beizufügen.
Die Software wird im Istzustand ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen bereitgestellt, unter anderem ohne die Zusicherung der allgemeinen Gebrauchstauglichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Rechtsmängelfreiheit. In keinem Fall sind die Autoren bzw. Urheberrechtsinhaber für jegliche Schäden oder sonstige Ansprüche haftbar zu machen, sei es im Zusammenhang mit einer vertragsgemäßen Klage oder unerlaubter oder sonstiger Handlung, die sich aus der Software, ihrer Nutzung oder sonstigem Umgang mit der Software ergeben oder im Zusammenhang damit stehen.
PCRE-LIZENZ
Bei PCRE handelt es sich um eine Bibliothek von Funktionen zur Unterstützung regulärer Ausdrücke, deren Syntax und Semantik so nah wie möglich an die der Programmiersprache Perl 5 angelehnt ist.
Das Release 8 von PCRE wird unter den Bedingungen der „BSD“-Lizenz vertrieben, wie weiter unten angegeben. Die Dokumentation für PCRE, die sich im Verzeichnis „doc“ befindet, wird unter denselben Bedingungen wie die Software selbst vertrieben.
Die grundlegenden Bibliotheksfunktionen sind in C geschrieben und eigenständige Software. Die Distribution enthält darüber hinaus eine Reihe von C++-Wrapper-Funktionen.
Die grundlegenden Bibliotheksfunktionen
Geschrieben von: Philip Hazel
E‑Mail-Adresse, lokaler Teil: ph10
E‑Mail-Adresse, Domänenteil: cam.ac.uk
University of Cambridge Computing Service, Cambridge, England.
Copyright © 1997–2010 University of Cambridge. Alle Rechte vorbehalten.
Die C++-Wrapper-Funktionen
Beigesteuert von: Google Inc.
Copyright © 2007–2010, Google Inc. Alle Rechte vorbehalten.
Die „BSD“-Lizenz
Die Weiterverbreitung und Verwendung im Quellcode und Binärformat, ist mit oder ohne Änderungen gestattet, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
Diese Software wird von den Rechteinhabern und Mitwirkenden im Istzustand ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen bereitgestellt, unter anderem ohne die Zusicherung der allgemeinen Gebrauchstauglichkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Urheberrechtsinhaber und die Mitwirkenden schließen jegliche Haftung für direkte, mittelbare, beiläufig entstandene, konkrete Schäden, Folgeschäden oder exemplarischen oder Strafschadensersatz (unter anderem für die Beschaffung von Ersatzgütern oder -leistungen, entgangenen Nutzen, Datenverlust, Gewinnausfall oder Betriebsunterbrechungen) unabhängig von der Verursachung sowie in Bezug auf jegliche Haftungsaspekte – ganz gleich, ob durch Vertrag oder Gefährdungshaftung (einschließlich fahrlässigem oder anderweitig schuldhaftem Verhalten) – aus, die sich in irgendeiner Weise aus der Nutzung dieser Software ergeben, selbst wenn sie auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.
Ende
Copyright © 1998–2003 Daniel Veillard. Alle Rechte vorbehalten.
Webkit ist im Chromium-Paket enthalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung im Quellcode und Binärformat, ist mit oder ohne Änderungen gestattet, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
Bei jeglicher Weiterverbreitung als Quellcode müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen sowie der nachfolgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
Bei jeglicher Weiterverbreitung im Binärformat müssen in der Dokumentation bzw. in sonstigem Begleitmaterial der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen sowie der nachfolgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
Weder der Name Google, Inc. noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu bewerben.
Diese Software wird von den Rechteinhabern und Mitwirkenden im Istzustand ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen bereitgestellt, unter anderem ohne die Zusicherung der allgemeinen Gebrauchstauglichkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Urheberrechtsinhaber und die Mitwirkenden schließen jegliche Haftung für direkte, mittelbare, beiläufig entstandene, konkrete Schäden, Folgeschäden oder exemplarischen oder Strafschadensersatz (unter anderem für die Beschaffung von Ersatzgütern oder -leistungen, entgangenen Nutzen, Datenverlust, Gewinnausfall oder Betriebsunterbrechungen) unabhängig von der Verursachung sowie in Bezug auf jegliche Haftungsaspekte – ganz gleich, ob durch Vertrag oder Gefährdungshaftung (einschließlich fahrlässigem oder anderweitig schuldhaftem Verhalten) – aus, die sich in irgendeiner Weise aus der Nutzung dieser Software ergeben, selbst wenn sie auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.
Copyright © 2008, Die Autoren von Chromium. Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverbreitung und Verwendung im Quellcode und Binärformat, ist mit oder ohne Änderungen gestattet, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
Bei jeglicher Weiterverbreitung als Quellcode müssen der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen sowie der nachfolgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
Bei jeglicher Weiterverbreitung im Binärformat müssen in der Dokumentation bzw. in sonstigem Begleitmaterial der obige Urheberrechtsvermerk, diese Liste von Bedingungen sowie der nachfolgende Haftungsausschluss beibehalten werden.
Weder der Name Google, Inc. noch die Namen ihrer Mitwirkenden dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden, um von dieser Software abgeleitete Produkte zu bewerben.
Diese Software wird von den Rechteinhabern und Mitwirkenden im Istzustand ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen bereitgestellt, unter anderem ohne die Zusicherung der allgemeinen Gebrauchstauglichkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Urheberrechtsinhaber und die Mitwirkenden schließen jegliche Haftung für direkte, mittelbare, beiläufig entstandene, konkrete Schäden, Folgeschäden oder exemplarischen oder Strafschadensersatz (unter anderem für die Beschaffung von Ersatzgütern oder -leistungen, entgangenen Nutzen, Datenverlust, Gewinnausfall oder Betriebsunterbrechungen) unabhängig von der Verursachung sowie in Bezug auf jegliche Haftungsaspekte – ganz gleich, ob durch Vertrag oder Gefährdungshaftung (einschließlich fahrlässigem oder anderweitig schuldhaftem Verhalten) – aus, die sich in irgendeiner Weise aus der Nutzung dieser Software ergeben, selbst wenn sie auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.
Chromium enthält eine Vielzahl zusätzlicher Software von Drittanbietern. Evernote nimmt keine Änderungen an irgendwelchen dieser Softwarekomponenten vor und setzt sie nur in der Weise ein, wie sie von Google bereitgestellt werden. Eine Aufschlüsselung und die Lizenzbedingungen für solche zusätzliche Software von Drittanbietern finden Sie hier: http://code.google.com/chromium/terms.html
Chromium nutzt einige Komponenten, die unter der LGPL lizenziert sind. Der Quellcode für diese Komponenten wird von Evernote nicht verändert. Der Original-Quellcode ist auf folgenden Webseiten zu finden:
Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung
1. Definitionen.
„Lizenz“ bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
„Lizenzgeber“ bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber bevollmächtigte juristische Person, die die Lizenz erteilt.
„Rechtsträger“ bezeichnet den Zusammenschluss der handelnden juristischen Person und sämtlicher sonstigen juristischen Personen, die diese juristische Person kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder mit ihr unter gemeinschaftlicher Kontrolle stehen. Im Sinne dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung bzw. das Management einer solchen juristischen Person per Vertrag oder anderweitig zu bestimmen, oder (ii) das Eigentum an mindestens fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an einer solchen juristischen Person.
„Sie“ (oder „Ihr“) bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
„Quellenform“ bezeichnet die bevorzugte Form für die Durchführung von Änderungen, unter anderem Software-Quellcode, Dokumentationsquellen und Konfigurationsdateien.
„Objektform“ bezeichnet jede Form, die durch mechanische Umwandlung oder Übersetzung einer Quellenform entsteht, unter anderem kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation sowie Konvertierungen in andere Medientypen.
„Werk“ bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk in Quellen- oder Objektform, das – wie durch einen im Werk enthaltenen oder ihm beigefügten Urheberrechtsvermerk angezeigt – gemäß der Lizenz zur Verfügung gestellt wird (siehe Beispiel im nachstehenden Anhang).
„Abgeleitetes Werk“ bezeichnet jegliches Werk in Quellen- oder Objektform, das auf dem Werk basiert (bzw. davon abgeleitet ist) und dessen redaktionelle Überarbeitungen, Anmerkungen, Ausarbeitungen oder sonstige Änderungen in ihrer Gesamtheit ein urheberrechtlich geschütztes Originalwerk darstellen. Im Sinne dieser Lizenz umfassen abgeleitete Werke keine Werke, die separat vom Werk und seinen abgeleiteten Werken verwendbar bleiben oder lediglich zu Schnittstellen des Werks oder seinen abgeleiteten Werken verlinken (oder per Namensbindung mit ihnen verbunden sind).
„Beitrag“ bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Werks und jeglicher Änderungen an oder Ergänzungen zu diesem Werk bzw. von ihm abgeleiteten Werken, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder von einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugt ist, mit der Absicht zur Einbindung in das Werk eingereicht wurde. Im Sinne dieser Definition bedeutet „eingereicht“ jede Form von elektronischer, mündlicher oder schriftlicher Kommunikation, die zur Erörterung oder Verbesserung des Werks an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird, darunter die Kommunikation über elektronische Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsysteme und Fallbearbeitungssysteme zur Fehlerverfolgung, die vom Lizenzgeber oder in seinem Namen verwaltet werden, ohne auf diese beschränkt zu sein; davon ausgenommen ist jedoch jegliche Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich als „Kein Beitrag“ gekennzeichnet oder anderweitig entsprechend schriftlich bezeichnet ist.
„Mitwirkender“ bezeichnet den Lizenzgeber und jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen der Lizenzgeber einen Beitrag erhalten hat, der anschließend in das Werk aufgenommen wurde.
2. Gewährung einer Urheberrechtslizenz.
Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen hiermit jeder Mitwirkende eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, gebührenfreie, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Anfertigung abgeleiteter Werke, öffentlichen Präsentation, öffentlichen Aufführung, Lizenzierung und Verbreitung des Werks und entsprechender abgeleiteter Werke in Quellen- oder Objektform.
3. Gewährung einer Patentlizenz.
Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen hiermit jeder Mitwirkende im Rahmen von Patentansprüchen, die von einem solchen Mitwirkenden lizenziert werden können und die durch seinen Beitrag bzw. seine Beiträge allein oder durch die Kombination seines Beitrags bzw. seiner Beiträge mit dem Werk, für das der Beitrag bzw. die Beiträge eingereicht wurde(n), zwangsläufig verletzt wurden, eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, gebührenfreie und unwiderrufliche (mit Ausnahme der Angaben in diesem Abschnitt) Patentlizenz, um das Werk herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, zu importieren und anderweitig zu übertragen. Falls Sie gegen eine juristische Person einen Patentrechtsstreit anstrengen (einschließlich eines Gegenanspruchs oder einer Gegenklage in einem Rechtsstreit), und dabei vorbringen, dass das Werk oder ein in das Werk eingebrachter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, so enden alle Patentlizenzen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für dieses Werk gewährt wurden, mit dem Datum der Einreichung eines solchen Rechtsstreits.
4. Weiterverbreitung.
Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke auf beliebigen Medien, mit oder ohne Änderungen und in Quellen- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie folgende Bedingungen einhalten:
Sie dürfen Ihren Änderungen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder abweichende Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Änderungen bzw. für solche abgeleiteten Werke als Ganzes angeben, sofern Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ansonsten die in dieser Lizenz festgelegten Bedingungen einhält.
5. Einreichung von Beiträgen.
Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, unterliegt jeder Beitrag, den Sie dem Lizenzgeber mit der Absicht zur Einbindung in das Werk eingereicht haben, den Bedingungen dieser Lizenz, und zwar ohne zusätzliche Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzen oder ändern die vorliegenden Bedingungen keine Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber in Bezug auf solche Beiträge abgeschlossen haben.
6. Marken.
Mit dieser Lizenz wird keine Genehmigung zur Nutzung der Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers erteilt. Hiervon ausgenommen ist die Erfordernis der angemessenen und üblichen Nutzung zur Beschreibung der Herkunft des Werks sowie zur Wiedergabe des Inhalts der NOTICE-Datei.
7. Gewährleistungsausschluss.
Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber das Werk (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) im Istzustand ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Bedingungen zur Verfügung, unter anderem ohne Zusicherungen oder Bedingungen in Bezug auf Rechtsansprüche, Rechtsmängelfreiheit, allgemeine Gebrauchstauglichkeit oder Eignung für bestimmte Zwecke. Sie allein sind für die Beurteilung der Angemessenheit der Nutzung oder Weiterverbreitung des Werks und übernehmen sämtliche Risiken, die mit Ihrer Ausübung von Rechten im Rahmen dieser Lizenz verbunden sind.
8. Haftungsbeschränkung.
Keiner der Mitwirkenden haftet Ihnen gegenüber in irgendeinem Fall oder auf irgendeiner Rechtsgrundlage – sei es aufgrund unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitiger Grundlage, soweit dies nicht nach geltendem Recht vorgeschrieben ist (z. B. bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung) oder schriftlich vereinbart wurde – für konkrete, beiläufige oder mittelbare Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich infolge dieser Lizenz oder der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werks ergeben (unter anderem Schäden durch Minderung des Firmenwerts, Arbeitsunterbrechung, Ausfall oder Fehlfunktion von Computern oder jegliche sonstigen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste), selbst wenn diese Mitwirkenden auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.
9. Übernahme von Gewährleistungs- oder zusätzlichen Haftungsverpflichtungen.
Bei der Weiterverbreitung des Werks oder davon abgeleiteter Werke steht es Ihnen frei, in Einklang mit dieser Lizenz die Übernahme von Verpflichtungen bzw. Rechten in Bezug auf den Support, die Gewährleistung, den Schadenersatz oder sonstige Haftungsaspekte anzubieten und dafür eine Gebühr zu erheben. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung und nicht im Namen anderer Mitwirkender handeln, und dies auch nur dann, wenn Sie einwilligen, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, sie schad- und klaglos zu halten und jegliche Ansprüche gegen sie abzuwehren, die diesen Mitwirkenden aufgrund der Übernahme einer solchen Gewährleistung oder zusätzlichen Haftung entstehen oder gegen ihn geltend gemacht werden.
ENDE DER LIZENZBEDINGUNGEN
Evernote bindet in der Anwendung Evernote für Windows Komponenten von Chromium ein. Da Chromium Code enthält, der unter der LGPL lizenziert ist, hat Evernote diesen Code hier zur Verfügung gestellt: In Chromium verwendeter LGPL-Code
Evernote stellt den Nutzern des Evernote-Service einen Texteditor namens TinyMCE von einem Drittanbieter zur Verfügung, der unter der Lesser General Public License von Moxiecode Systems AB veröffentlicht wurde. Evernote vertreibt TinyMCE zwar nicht, aber die Interaktion zwischen dem Javascript-Code und dem Webbrowser eines Nutzers könnte manche Personen dazu veranlassen, die Ansicht zu vertreten, dass die Ermöglichung einer solchen Nutzung einer Verbreitung gleichkäme. Ganz im Geiste der gebührenden Anerkennung machen wir Sie auf diese Nutzung aufmerksam und stellen wir Ihnen Kopien der LGPL- und GPL-Lizenzen zur Verfügung.
Version 3, 29. Juni 2007
Copyright © 2007 Free Software Foundation, Inc. http://fsf.org/
Es ist jeder Person gestattet, diese Lizenzerklärung zu vervielfältigen und in Kopie zu verbreiten, wobei Änderungen nicht zulässig sind.
Diese Version der GNU Lesser General Public License enthält die Bedingungen der Version 3 der GNU General Public License, ergänzt durch die nachfolgend aufgeführten zusätzlichen Genehmigungen.
Nachstehend beziehen sich „diese Lizenz“ auf die Version 3 der GNU Lesser General Public License und „GNU GPL“ auf die Version 3 der GNU General Public License.
Der Begriff „Bibliothek“ bezieht sich auf ein betreffendes Werk unter dieser Lizenz, bei dem es sich nicht um eine Anwendung oder ein kombiniertes Werks im Sinne der nachfolgenden Definitionen handelt.
Als „Anwendung“ gilt jedes Werk, das eine von der Bibliothek bereitgestellte Schnittstelle nutzt, ansonsten aber nicht auf der Bibliothek basiert. Die Definition einer abgeleiteten Klasse einer in der Bibliothek definierten Klasse wird als eine Nutzungsweise einer von der Bibliothek bereitgestellten Schnittstelle betrachtet.
Als „kombiniertes Werk“ gilt ein Werk, das durch Kombination oder Verlinkung einer Anwendung mit der Bibliothek entsteht. Die spezielle Version der Bibliothek, mit der das kombinierte Werk erstellt wurde, wird auch als „verlinkte Version" bezeichnet.
Als „zugehöriger Minimalquelltext“ für ein kombiniertes Werk gilt der zugehörige Quelltext für das kombinierte Werk, mit Ausnahme des Quellcodes von Teilen des kombinierten Werks, die isoliert betrachtet auf der Anwendung und nicht auf der verlinkten Version basieren.
Als „zugehörige Anwendungscode“ für ein kombiniertes Werk gilt der Objektcode bzw. der Quellcode für die Anwendung, einschließlich aller Daten und Hilfsprogramme, die benötigt werden, um das kombinierte Werk von der Anwendung ausgehend zu reproduzieren, jedoch ohne die Systembibliotheken des kombinierten Werks.
Sie dürfen ein betreffendes Werk gemäß §3 und §4 dieser Lizenz übereignen, ohne an §3 der GNU GPL gebunden zu sein.
Wenn Sie ein Exemplar der Bibliothek abändern und sich in Ihren Änderungen eine Routine auf eine Funktion oder Daten bezieht, die von einer Anwendung bereitgestellt werden muss bzw. müssen, die auf die Routine zurückgreift (außer als Argument, das beim Aufruf der Routine übergeben wird), dann dürfen Sie eine Kopie der geänderten Version wie folgt übereignen:
Die Objektcode-Form einer Anwendung darf Material aus einer Header-Datei enthalten, die ein Bestandteil der Bibliothek ist. Sie dürfen diesen Objektcode unter Bedingungen Ihrer Wahl übereignen, sofern Sie in dem Fall, dass das enthaltene Material nicht auf numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Zugriffsfunktionen oder kleine Makros, Inline-Funktionen und Vorlagen (zehn oder weniger Zeilen lang) beschränkt ist, beide der folgenden Anforderungen erfüllen:
Sie dürfen ein kombiniertes Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl übereignen, die in ihrer Gesamtheit keine tatsächliche Einschränkung in Bezug auf das Ändern der in dem kombinierten Werk enthaltenen Bestandteile der Bibliothek oder das Nachkonstruieren (Reverse Engineering) zur Fehlersuche in solchen Änderungen darstellen, wenn Sie außerdem jede der folgenden Anforderungen erfüllen:
Sie dürfen Bibliotheksroutinen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellen, mit anderen Bibliotheksroutinen, bei denen es sich nicht um Anwendungen handelt und die nicht unter diese Lizenz fallen, in einer gemeinsamen Bibliothek zusammenstellen und eine solche kombinierte Bibliothek unter Bedingungen Ihrer Wahl übereignen, sofern Sie beide der folgenden Anforderungen erfüllen:
Die Free Software Foundation kann zu gegebener Zeit überarbeitete bzw. neue Versionen der GNU Lesser General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden dem Geist der vorliegenden Version entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen oder Anliegen gerecht zu werden.
Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Falls für die Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, angegeben ist, dass sie einer bestimmten Versionsnummer oder einer neueren Version („any later version“) der GNU Lesser General Public License unterliegt, haben Sie die Wahl, entweder die Bedingungen der genannten Version oder die einer beliebigen neueren von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Falls für die Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, keine Versionsnummer der GNU Lesser General Public License angegeben ist, können Sie sich für eine beliebige jemals von der Free Software Foundation veröffentlichte Version der GNU Lesser General Public License entscheiden.
Falls für die Bibliothek, wie Sie sie erhalten haben, festgelegt ist, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, ob zukünftige Versionen der GNU Lesser General Public License gelten sollen, stellt die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten zur Billigung einer Version für Sie eine dauerhafte Genehmigung dar, diese Version für die Bibliothek zu verwenden.
Teile der Offline-Datenbank CASIA zur Erkennung chinesischer Schriftzeichen werden im Rahmen der Entwicklung der chinesischen Handschrifterkennung durch den Indexierungsdienst von Evernote verwendet.
C.-L. Liu, F. Yin, D.-H. Wang, Q.-F. Wang; CASIA Online and Offline Chinese Handwriting Databases, Proc. 11th International Conference on Document Analysis and Recognition (ICDAR), Beijing, China, 2011, S. 37–41.
http://www.nlpr.ia.ac.cn/databases/handwriting/Home.html
Im Falle von Widersprüchen ist die englischsprachige Fassung maßgebend.