Transparenzbericht 2014

Evernote legt seinen Umgang mit den Daten unserer Nutzer seit jeher offen dar. Unsere Selbstverpflichtung zu Offenheit und Transparenz beinhaltet auch, dass wir unseren Nutzern möglichst klar darlegen, wie wir auf Auskunftsersuchen Dritter nach Kontoinformationen reagieren.

In diesem Transparenzbericht erläutern wir detailliert, soweit es uns von der Gesetzgebung gestattet wird, die Anzahl und die Arten von Auskunftsersuchen nach Nutzerdaten, die wir im Jahr 2014 erhalten haben, und in wie vielen Fällen wir entsprechende Informationen weitergegeben haben.

Type of Demand
for Data
Number
Received
Responded
with Data
Criminal requests from US governmental entities1 2 2
Criminal requests from foreign governmental entities 1 (United Kingdom) 1
US government national security requests2 0-250 0-250
Other third-party legal requests for user information 2 1

Wenn wir ein Auskunftsersuchen zu Nutzerdaten erhalten, untersuchen wir es äußerst sorgfältig und beantworten es im kleinstmöglichen Umfang, den uns die Gesetzgebung sowie unsere Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie gestatten. Wie auf unserer Seite Angaben für Behörden ausgeführt, müssen Ersuchen bezüglich Nutzerdaten bestimmte Kriterien erfüllen, bevor sie bearbeitet werden. Außerdem bestehen wir auf eine richterliche Anordnung, bevor wir die Offenlegung von Inhalten eines Evernote-Kontos in Betracht ziehen.

Darüber hinaus haben wir es uns zur Regel gemacht, den betroffenen Nutzer zu informieren, wenn wir ein Auskunftsersuchen bezüglich der mit dem Evernote-Konto verbundenen Daten erhalten. Dies unterbleibt nur in ganz wenigen Fällen, wie auf der Seite Angaben für Behörden aufgeführt wird.

Evernote ist ein Mitglied der Reform Government Surveillance und der Digital Due Diligence Coalition. Wir unterstützten die Bemühungen zur Reformierung von Verfahren und Gesetzen zur Regulierung der staatlichen Überwachung von Individuen und des Zugriffs auf ihre Informationen.

Transparenzbericht 2013

Transparenzbericht 2015

Transparenzbericht 2016


1 Dazu gehören US-Bundesbehörden wie das Federal Bureau of Investigation (FBI) sowie staatliche oder regionale Strafverfolgungsbehörden.

2 Derzeit gestattet uns die US-Regierung weder, die genaue Anzahl der erhaltenen Auskunftsersuchen zur nationalen Sicherheit offenzulegen noch die Anzahl der erhaltenen National Security Letters (NSLs) von anderen Auskunftsersuchen zur nationalen Sicherheit (wie richterliche Anordnungen gemäß des Foreign Intelligence Surveillance Act) abzugrenzen, es sei denn es werden Zahlenbereiche von jeweils 1000 Ersuchen angegeben. Wir sind der Meinung, dass diese Einschränkung die Transparenz vermindert und besonders Unternehmen wie uns schadet, die keine oder nur wenige Auskunftsersuchen zur nationalen Sicherheit erhalten. Wenn wir Auskunft über niedrigere Zahlen geben möchten, müssen wir alle Arten von Auskunftsersuchen zur nationalen Sicherheit in einen Bereich von 0 bis 250 einteilen, wie wir dies oben gemacht haben. Wir unterstützen alle Bemühungen für mehr Transparenz im Hinblick auf solche Auskunftsersuchen zur nationalen Sicherheit.